Heilpraktiker in Würzburg
Ergänzend zu Physiotherapie und Osteopathie bieten wir heilpraktische Behandlung an – durchgeführt von unserer Heilpraktikerin. Heilpraktik ist eine Selbstzahlerleistung.
KI-generiertWir betrachten Beschwerden im Zusammenhang und stimmen die Behandlung auf deine Situation ab. Sprich uns an: Wir beraten dich zu Möglichkeiten und Ablauf.
- Individuelle Erstberatung und Befunderhebung
- Behandlung abgestimmt auf deine Beschwerden und Ziele
- Enge Abstimmung mit Physiotherapie und Osteopathie
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Was bedeutet heilpraktische Behandlung?
Heilpraktikerin oder Heilpraktiker ist in Deutschland ein Beruf, für den eine staatliche Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz nötig ist. Heilpraktiker dürfen Heilkunde ausüben, ohne Ärztin oder Arzt zu sein.
Heilpraktische Behandlung ersetzt keine ärztliche Diagnostik und Therapie. Sie kann sie ergänzen.
Heilpraktik bei PhysioZone
Bei uns ist die Heilpraktik ein ergänzendes Angebot neben Physiotherapie und Osteopathie. Am Anfang steht ein Gespräch über deine Beschwerden, deine Vorgeschichte, deine Ziele und vorhandene ärztliche Befunde.
Danach besprechen wir, ob und welche heilpraktische Behandlung für dich infrage kommt. Welche Verfahren das im Einzelnen sind, erläutern wir dir im Gespräch.
Wer behandelt dich?
Heilpraktisch behandelt in unserer Praxis in Würzburg Anna. Sie ist Physiotherapeutin und Heilpraktikerin.
Heilpraktik ist eine Selbstzahlerleistung. Die Kosten besprechen wir mit dir, bevor du dich für eine Behandlung entscheidest.
So bereitest du das Erstgespräch vor
Notiere vorab, seit wann deine Beschwerden bestehen und was sie verstärkt oder mildert. Halte fest, welche Medikamente du einnimmst und welche Untersuchungen bereits stattgefunden haben. Bring Arztbriefe und Befunde mit. So nutzen wir die Zeit im Gespräch gut.
Wann du zuerst ärztlichen Rat einholen solltest
Bei akuten, starken oder unklaren Beschwerden lass die Ursache bitte zuerst ärztlich abklären. Auch bei bekannten Erkrankungen bleibt deine Ärztin oder dein Arzt die erste Ansprechperson. Bring vorhandene Befunde gern zum Erstgespräch mit.
Häufige Fragen
Ärztinnen und Ärzte haben ein Medizinstudium mit Approbation abgeschlossen. Für Heilpraktiker ist eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erforderlich. Heilpraktiker dürfen zum Beispiel keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
Nein. Heilpraktiker ist eine Berufsbezeichnung mit staatlicher Erlaubnis, keine einzelne Methode. Welche Verfahren bei dir infrage kommen, besprechen wir im Erstgespräch.
Wir sprechen über deine Beschwerden, deine Vorgeschichte und deine Ziele und erheben einen Befund. Anschließend besprechen wir mit dir, wie wir weiter vorgehen können.
Heilpraktische Behandlung ist bei uns als Ergänzung zu Physiotherapie und Osteopathie gedacht. Ob eine Kombination bei dir sinnvoll ist, klären wir im Erstgespräch.
Heilpraktik ist eine Selbstzahlerleistung, die gesetzliche Krankenkassen in der Regel nicht übernehmen. Ob und in welchem Umfang eine private Versicherung oder Zusatzversicherung Kosten erstattet, hängt von deinem Vertrag ab. Frag dazu bitte vorab dort nach. Wir informieren dich über die Kosten, bevor du dich entscheidest.
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